Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vintage Abendmarkt

1. Allgemeines: Die Veranstaltungsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Stadtmarketing Krems GmbH, Südtiroler Platz 4/2 (nachfolgend Veranstalter genannt) und dem unterzeichnenden Geschäftspartner (nachfolgend Beschicker genannt) der jeweiligen Marktveranstaltung.

2. Zulassung: Über die Zulassung eines Standmieters entscheidet das von dem Veranstalter eingerichtete Marktbüro unter besonderer Berücksichtigung des Veranstaltungskonzepts, der zur Verfügung stehenden und festgesetzten Stände und der fachlichen und/oder persönlichen Eignung des Beschickers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zu den Marktveranstaltungen und auf gewünschte Platzierung des Standes.

3. Anmeldung: Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Reservierungen gelten dann als verbindlich, wenn der Eingang vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde. In der Anmeldung ist vom Beschicker wahrheitsgemäß zu bestätigen, dass ausschließlich private Waren angeboten werden. Der Verkauf von sämtlichen Waffen, insbesondere Hieb-, Stich-, und Schusswaffen sowie NS-Symbolen und pornographisches Material ist untersagt. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Angebot sind nicht zulässig und bedürfen der besonderen Genehmigung durch das Marktbüro. Wird diese Regelung nicht eingehalten, hat der Veranstalter das Recht, den Beschicker sofort vom Platz zu verweisen, bereits gezahlte Standmiete wird nicht rückerstattet.

4. Zum Verkauf zugelassen sind ausschließlich hochwertige Vintage/Secondhand/Design Ware! Zum Beispiel Vintage Mode & Kleinmöbel, Schallplatten, Handtaschen, selbstgemachter Schmuck, Kunsthandwerk, Retro-Schick, Secondhand Designerstücke, Bilder(-rahmen) usw. 

5. Keine Ausschank und Verkauf von Speisen und Getränken.

6. Das Aufstellen von Schirmen (neutrale Farbe) ist möglich. Zelte ausschließlich bei Schlechtwetterprognose; diese müssen dann ausreichend beschwert werden.

7. Bitte beachten Sie, dass eine Absage am Vintage Abendmarkt ausschließlich durch schriftliche Mitteilung bis 48 Stunden vor Beginn an den Marktmanager (markt@stadtmarketing-krems.at) unentgeltlich zurückgenommen werden. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung bis spätestens 48 Stunden vor Marktbeginn, sind dem Vorgemerkten die dementsprechenden Standmarktgebühren zu verrechnen.

8. Stand / Bauart: Bauliche Veränderungen sowie Verschmutzung und Verunreinigung an Grund und Boden sind nicht zulässig. Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des Standmieters. Kleiderständer und ähnliches dürfen nur im Bereich des gebuchten Standplatzes stehen.

9. Auf- und Abbau: Reservierte Stände sind zwischen 15.30-16.30 Uhr erkennbar zu belegen. Nicht besetzte Stände werden vom Veranstalter danach - wenn möglich - anderweitig vergeben, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bereits gezahlte Standmieten werden nicht erstattet. Mit dem Abbau des Standes darf frühestens eine Stunde vor Veranstaltungsende begonnen werden.

10. Reinigung: Der anfallende Abfall muss von jedem Beschicker selbst entsorgt werden.

11. Haftung: Für alle Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den Beschicker oder einen Beauftragten entstehen, haftet grundsätzlich der Beschicker. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von dem Veranstalter nicht zu vertretender behördlicher Anordnung ausfallen, geschlossen, zeitlich verlegt oder verkürzt werden, so sind die Standmieten sowie alle vom Beschicker zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen und Schadenersatzansprüche des Beschickers ausgeschlossen. Im Verhinderungsfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung, auch nicht bei schlechtem Wetter. Der Veranstalter hat das Recht, aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen die Zulassung zu widerrufen und den Platz anderweitig zu vergeben. Es erfolgt keine Erstattung der bereits gezahlten Standmiete.

12. Verhalten auf den Märkten: Den Anordnungen des Marktpersonals, der Feuerwehr und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. Das Befahren des Marktgeländes für den Aufbau ist nur bis 16.30 Uhr zulässig.

13. Teilnahme- und Zahlungsbedingungen: Die Vertragsbedingungen werden vom Beschicker mit seiner Unterschrift anerkannt. Die Standgebühren werden vor Ort am Tag der Veranstaltung einkassiert.